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Gürtelrose - Herpes Zoster
 

Gürtelrose (Herpes zoster)


Diagnose


Bei einer Gürtelrose - Herpes zoster
ergibt sich die Diagnose aus der Befragung des Betroffenen zur Krankheitsgeschichte sowie anhand der typischen Symptome: brennende Schmerzen und Bläschen auf der Haut in bestimmten Körperregionen.


Nur in Einzelfällen muss der Arzt einen Nachweis des Erregers der Gürtelrose - Herpes zoster
– dem Varicella-Zoster-Virus (VZV) – veranlassen. Etwa dann, wenn die Symptome nicht eindeutig auf einen Herpes zoster hinweisen. Oder auch wenn bei den Erkrankten gleichzeitig eine Immunschwäche, eine Erkrankung des Zentralnervensystems oder eine Lungenentzündung vorliegt.

Bei einer Infektion mit dem Varicella-Zoster-Virus (VZV) bilden sich im menschlichen Körper sogenannte Antikörper gegen das Virus. Im Blut ist die erhöhte VZV-Antikörperzahl feststellbar. Eine Untersuchung der Hirnflüssigkeit (Liquoruntersuchung) zeigt eine leichte Zunahme der Zellzahl und des Eiweißgehalts. Diese Untersuchung ist bei unkomplizierten Verläufen nicht notwendig. Treten jedoch Symptome wie Bewusstseinsstörungen oder Lähmungen auf, kann dies auf einen Gehirn- oder Rückenmarksbefall hinweisen – dann sollte der Arzt eine Untersuchung des Liquors veranlassen.

Da die Gürtelrose - Herpes zoster
häufig bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem auftritt, sollten die Betroffenen außerdem auf Grund- und Begleiterkrankungen untersucht werden.


Weiterlesen: Gürtelrose (Herpes zoster): Therapie

 
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